Schutzkonzept für Gottesdienste wurde erstellt

Gottesdienste in der Stephanus-Kirche beginnen wieder ab 17. Mai!

Zwei Monate ist es fast her, seit wir den letzten Gottesdienst miteinander in der Stephanus-Kirche gefeiert haben. Jetzt hat die Landesregierung grünes Licht für die Kirchen gegeben. Wir dürfen wieder zusammenkommen!

Maßgeblich sind die Eckpunkte der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), die mit dem Robert-Koch-Institut abgestimmt wurden. Auf dieser Grundlage hat unser Presbyterium konkrete Maßnahmen vorbereitet. Diese sind mit der Kommune und dem Kirchenkreis abgestimmt worden. Wir werden unser Presbyterium gottesdienstlich einführen und uns von den ausgeschiedenen Presbyter*innen verabschieden.

Folgende Regeln gelten dann für Gottesdienste in unserer Kirche: Eine vorherige telefonische Anmeldung mit allen Namen Kontaktdaten über das Gemeindebüro ist zwingend erforderlich. Maximal 50 Personen können am Gottesdienst teilnehmen. Der Abstand zwischen zwei Personen beträgt zwischen anderthalb und zwei Meter in jede Richtung, entsprechend sind die Plätze in der Kirche markiert. Wer zu einem Hausstand gehört, darf näher zusammenrücken. Die Empore wird nicht genutzt. Das Betreten und Verlassen der Kirche geschieht durch zwei verschiedene Türen. Besucher*innen desinfizieren sich vor der Kirchentür die Hände. Dazu wird Desinfektionsmittel bereitgestellt. Um mögliche Infektionsketten nachvollziehen zu können, werden die Gottesdienstbesucher*innen in eine Liste eingetragen. Die Gottesdienstbesucher*innen tragen einen Mund-Nase-Schutz und werden gebeten, diesen mitzubringen. Auf Berührungen wie Händedruck zur Begrüßung oder Friedensgruß wird verzichtet. Kollekten werden nur am Ausgang eingesammelt. Das gemeinsame Singen bringt besondere Infektionsrisiken mit sich und unterbleibt deshalb. Das Abendmahl entfällt momentan wegen der hohen Ansteckungsgefahr.

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